Estrichtrocknung
In vielen Angeboten zu technischen Austrocknungsmaßnahmen findet man nicht selten den Begriff „Estrichtrocknung“. Dass hier jedoch die Austrocknung der Dämmung unterhalb des schwimmenden Estrichs gemeint ist, bleibt vielen verborgen. Technische Probleme und Gewährleistungsansprüche sind meist die ärgerliche und teure Folge.
Folgendes Problem tritt hierbei auf: Bei der Dämmschichttrocknung wird vorgetrocknete Luft in die Dämmung unterhalb des schwimmenden Estrichs geblasen, diese wird problemlos technisch getrocknet. Da sich jedoch in aller Regel zwischen Dämmschicht und Estrich eine PE-Folie befindet, ist es nicht möglich, den Estrich bei vorhandener Durchfeuchtung von unten mit der Dämmschichttrocknung ebenfalls zu entfeuchten.
Wurde also ein Estrich, und hier sprechen wir insbesondere von einem gipsgebundenen Estrich (Anhydrit oder dergleichen), aufgrund eines Wasserschadens massiv durchfeuchtet, kann dieser nur ablüften bzw. technisch getrocknet werden, indem die Oberbeläge samt den Kleberresten entfernt werden, sodass dieser jetzt über eine Raumluft- und Oberflächentrocknung seine Feuchtigkeit abgeben kann.
Selbstverständlich sollte im Hinblick auf die anfallenden Sanierungskosten zunächst einmal der Bodenbelag und der Estrich selbst in Augenschein genommen werden, bevor man sich dazu entschließt, die Oberbeläge zur Estrichtrocknung zu entfernen.
Schließlich ist es nicht in allen Fällen erforderlich, solche Maßnahmen einzuleiten, da die im Estrich enthaltene Feuchtigkeit im Laufe der Zeit meist von selbst abtrocknet und keine bleibenden Schäden hinterlässt. Hierzu muss jedoch unbedingt der fachliche Rat von Regulierungsbeauftragten, Sachverständigen und Sanierungsfirmen eingeholt werden, um dann die richtige Entscheidung zu fällen.